Identitätsbereich
Datenschutzerklärung OpenR@thaus
Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO


I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Deutschland
Tel.: 0 41 49 / 91 -0
Fax: 0 41 49 / 91 - 199
E-Mail: info@fredenbeck.de

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der interne Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
datenschutz@kdo.de
0441 9714-1316

III. Name und Anschrift der Aufsichtsbehörde
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511 - 120 4500
Fax: 0511 - 120 4599
eMail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall die An-/ Abmeldung Hundesteuer.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden:
mittels eines von unserem Dienstleister Formsolutions bereitgestellten Formulars erfasst und an die zuständige Abteilung verschlüsselt übermittelt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Hundesteuersatzung der Samtgemeinde Fredenbeck in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DGSVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der An-/ Abmeldung Hundesteuer.

4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
Die Aufbewahrungsfrist für Veranlagungsakten beträgt zehn Jahre. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.

5. Bereitstellung vorgeschrieben oder gesetzlich erforderlich
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten nach der kommunalen Hundesteuersatzung erheben müssen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:

Datenschutzerklärung OpenRathaus

* Es handelt sich um eine Pflichtangabe.