Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Leistungsbeschreibung


Sie können hier online einen Zuzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen.

Rechtsgrundlage


Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit und bei Bedarf den online ausgefüllten Antrag, den Sie sich nach Abschluss der Meldung ausdrucken können. 

Sofern Sie kein Eigentümer/Eigentümerin sind, ist zusätzliche eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich.

Hinweise / Besonderheiten


Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach dem Zuzug innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in die Sie gezogen sind, an- bzw. ummelden müssen.

Kontakt
  • Fachbereich 3 Bürgerservice und Ordnung
Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiter*in Herr Brümmer
  • Sachbearbeiter*in Frau Büttner
  • Sachbearbeiter*in Frau Dähne