Leistungsbeschreibung


Sie oder einer Ihrer Angehörigen wollen per Briefwahl in der der Samtgemeinde Fredenbeck wählen. Viele Menschen entscheiden sich heutzutage für eine Briefwahl – sei es aus Bequemlichkeit, aufgrund des Alters oder einer Behinderung oder wegen eines Urlaubs zum Wahltermin. Mit der Briefwahl können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahltag abgeben und bequem per Post versenden.

Wir verraten Ihnen, wie Sie in der Samtgemeinde Fredenbeck die notwendigen Briefwahldokumente beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr.

Wie beantrage ich die Briefwahl in der Samtgemeinde Fredenbeck?

Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie seit 2008 keine Begründung mehr. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in der Samtgemeinde Fredenbeck Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie im Rathaus Ihren Wahlschein oder am einfachsten "online" beantragen. Falls Ihr Hauptwohnsitz sich in einer anderen Stadt befindet, beantragen Sie Ihren Wahlschein bitte dort. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahldokumente hinzugefügt.

Ihren Wahlschein können Sie persönlich, schriftlich oder gerne online beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahldokumente beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.

Kontakt
  • Fachbereich 3 Bürgerservice und Ordnung
Kontaktpersonen

  • Stellv. Fachbereichsleiter*in Herr Grube