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Wahlhelfer - Bewerbung


Leistungsbeschreibung

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Sie sind wahlberechtigt und wohnen in der Samtgemeinde Fredenbeck? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben.

Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse, müssen jedoch zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt sein.

Spezielle Hinweise

Beim Landkreis Stade werden die Wahlen organisatorisch vorbereitet; unter anderem werden die Wahlvorschläge entgegengenommen und die Stimmzettel beschafft. Außerdem befindet sich beim Landkreis der Sitz der Kreiswahlleitung.

Zur weitergehenden Information sind das Niedersächsische Landeswahlgesetz (NLWG) und die Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) bereitgestellt.

Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei der Samtgemeinde Fredenbeck im Wahlbüro, Schwingestraße 1, Zimmer 124, 21717 Fredenbeck

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise

Erste Informationen finden Sie in der Regel auf den Internetseiten der Kommunen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.