Reisepass - Verlusterklärung
Reisepass - Verlusterklärung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Leistungsbeschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Reisepass verloren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen Sie für die Verlustmeldung Ihres Reisepasses folgende Unterlagen:
-
Einen Identitätsnachweis, zum Beispiel ihren Personalausweis.
-
Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird Ihre Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert.