BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Meldebescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen
Daten aus dem Melderegister.

Ihnen wird auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
 



Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise

Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person unter Vorlage eines Personaldokuments zu beantragen.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung
Spezielle Hinweise

Es fallen Gebühren in Höhe von 7,50 € an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.